Erstbesuch

Bitte bringen Sie zu Ihrem Erstbesuch eine ärztliche Verordnung und alle aktuellen medizinischen Befunde (Röntgen, CT, MRI, Arztbriefe, Blutbefunde) mit.

Ärztliche Verordnung

Sowohl für Osteopathie als auch für Physiotherapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese kann vom Facharzt oder vom praktischen Arzt ausgestellt werden und sollte Anzahl und Dauer der Therapien enthalten (z. B. 10 x Physiotherapie á 45 min).

Sollten Sie eine neurophysiologische Behandlung und/oder einen Hausbesuch benötigen, so muss dies auf der Verordnung angeführt werden (z. B. 10 x neurophysiologische Heilgymnastik á 60 min mit Hausbesuch).

Damit ein Teil der Kosten für Physiotherapie ersetzt werden kann, benötigen Sie eine chefärztliche Bewilligung der Verordnung. Das Einholen dieser erledige ich gerne für Sie.

Für Physiotherapie im Rahmen der Prophylaxe benötigen Sie keine ärztliche Verordnung

Die Kosten für osteopathische Behandlungen werden derzeit von den gesetzlichen Krankenkassen mit Ausnahme der SVA nicht übernommen. Die SVA zahlt bei vorheriger chefärztlicher Bewilligung einen Zuschuss zu jeder osteopathischen Behandlung. Voraussetzung dafür ist eine physiotherapeutische oder medizinische Grundausbildung des Osteopathen und eine entsprechende ärztliche Verordnung. Private Zusatzversicherungen übernehmen je nach Vertrag einen unterschiedlich hohen Anteil der Kosten.

Hier finden Sie die aktuellen Rückerstattungstarife Iherer Krankenkasse. Sollten Sie eine Zusatzversicherung haben, prüfen Sie bitte, ob diese die Behandlungskosten für Osteopathie oder Physiotherapie übernimmt.

Jede Behandlungseinheit ist direkt nach dem Termin in bar zu zahlen. Am Ende der Behandlungsserie erhalten Sie von mir eine Sammel-Honorarnote, die Sie, gemeinsam mit der chefärztlich bewilligten Verordnung, bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Terminabsage

Bitte beachten Sie, dass ich vereinbarte Termine ausschließlich für Sie reserviert habe. Deshalb bitte ich Sie, den Termin 24 Stunden im Vorhinein abzusagen, sollten Sie ihn nicht wahrnehmen können. Andernfalls muss ich Ihnen den Termin zur Gänze in Rechnung stellen.

 Jede Behandlungseinheit ist direkt nach dem Termin in bar zu zahlen. Am Ende der Behandlungsserie erhalten Sie von mir eine Sammel-Honorarnote, die Sie, gemeinsam mit der chefärztlich bewilligten Verordnung, bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

 

 

Termin nach Vereinbarung

0699/ 186 424 68
oder
praxis@perkonig.net

 

Praxis Lauder

Niederhofstrasse 39/2/13
1120 Wien

Physio Zentrumariahilf

Mariahilfer Straße 29/3/4
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